3000 künstliche Duftstoffe sind bekannt, aber nur 26 davon wurden bisher von der EU als häufig allergieauslösend eingestuft. Nur diese 26 Düfte zum Beispiel in Kosmetika und Waschpulver sind bestimmten Grenzwerten unterworfen. Die Kennzeichnung von Duftstoffen in körpernahen Produkten wie Kosmetika sowie Wasch- und Reinigungsmitteln ist durch die EU-Kosmetikverordnung bzw. die EU-Detergenzienverordnung geregelt. Es müssen jedoch nur solche Duftstoffe namentlich gekennzeichnet werden, für die ein allergieauslösendes Potenzial nachgewiesen wurde. Alle anderen werden unter dem Sammelbegriff "Parfüm" zusammengefasst.